Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Bereitstellung der Software StrikeZone als Software-as-a-Service durch Firmenname (nachfolgend „Anbieter“) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern findet nicht statt.
Der Anbieter stellt dem Kunden StrikeZone – eine mandantenfähige Reservierungs- und Center-Management-Software für Bowlingcenter – über das Internet zur Nutzung bereit. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs. Ein Erwerb der Software findet nicht statt.
Die Darstellung der Tarife auf der Website ist kein bindendes Angebot. Der Vertrag kommt durch Annahme der Bestellung des Kunden in Textform oder durch Freischaltung des Zugangs zustande. Eine unentgeltliche Testphase von z. B. 30 Tagen endet automatisch, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist.
Der Kunde stellt einen geeigneten Internetzugang und aktuelle Browser bereit, hält Zugangsdaten geheim, benennt einen Ansprechpartner und pflegt die zur Nutzung erforderlichen Stammdaten (Center, Bahnen, Preise, Öffnungszeiten). Für Inhalte und Rechtmäßigkeit der von ihm eingestellten Daten ist der Kunde verantwortlich.
Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software im Rahmen des vereinbarten Tarifs. Eine Unterlizenzierung, Weitervermietung oder Nutzung für Dritte außerhalb der vereinbarten Center ist ohne Zustimmung des Anbieters nicht zulässig.
Die Vergütung richtet sich nach dem gewählten Tarif und wird monatlich / jährlich im Voraus abgerechnet. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Preisanpassungen kündigt der Anbieter mindestens drei Monate vor Wirksamwerden in Textform an; der Kunde kann in diesem Fall zum Wirksamkeitszeitpunkt kündigen.
Der Vertrag läuft z. B. 12 Monate und verlängert sich um jeweils 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird. Kündigungen bedürfen der Textform. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Die vom Kunden eingestellten Daten bleiben dessen Daten. Der Anbieter sichert sie regelmäßig und stellt sie dem Kunden bei Vertragsende in einem gängigen maschinenlesbaren Format zur Verfügung. Nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen nach Vertragsende werden die Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Dieser ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses. Einzelheiten zur Verarbeitung auf dieser Website finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Der Anbieter gewährleistet die im Wesentlichen unveränderte Funktionsfähigkeit der Software gemäß Leistungsbeschreibung. Mängel sind unverzüglich in Textform anzuzeigen und werden innerhalb angemessener Frist beseitigt. Eine Haftung für Beeinträchtigungen, die auf unsachgemäßer Nutzung, fehlerhaften Kundendaten oder Störungen der Infrastruktur des Kunden beruhen, besteht nicht.
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach Produkthaftungsrecht. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf z. B. die Jahresvergütung. Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung entstanden wäre.
Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten, nicht öffentlich bekannten Informationen vertraulich und nutzen sie ausschließlich zu Vertragszwecken. Die Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort.
Der Anbieter darf den Kunden mit Namen und Logo als Referenz nennen, solange der Kunde dem nicht in Textform widerspricht.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Sitz des Anbieters, soweit der Kunde Kaufmann ist. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Vorlage für den B2B-SaaS-Fall, keine Rechtsberatung. Orange markierte Felder ausfüllen, Haftungs- und Verfügbarkeitszusagen an das tatsächliche Betriebsmodell anpassen und vor Verwendung anwaltlich prüfen lassen.